Wenn Nähe zur Bedrohung wird
Stalking ist kein harmloses Verhalten und kein Ausdruck romantischer Gefühle – es ist eine Form psychischer Gewalt. Wer gestalkt wird, erlebt häufig massive Eingriffe in die eigene Freiheit, Privatsphäre und Lebensqualität. In diesem Beitrag erfährst du, was Stalking bedeutet, wie es sich äußert, welche rechtlichen Schritte möglich sind und wo Betroffene Hilfe finden.

Was bedeutet Stalking?
Der Begriff Stalking bezeichnet das wiederholte, unerwünschte und aufdringliche Verfolgen, Belästigen oder Nachstellen einer Person. Ziel des Stalkers ist es oft, Macht auszuüben, Kontrolle zu erlangen oder Kontakt zu erzwingen – meist gegen den erklärten Willen des Opfers. Das Verhalten ist keine einmalige Handlung, sondern besteht aus einer Vielzahl von Übergriffen über einen längeren Zeitraum.
Typisch sind:
- Häufige Anrufe, Nachrichten oder E-Mails, auch zu ungewöhnlichen Zeiten
- Auflauern vor der Wohnung, am Arbeitsplatz oder an anderen Orten
- Verleumdungen, Drohungen oder Beleidigungen
- Sachbeschädigung oder falsche Bestellungen im Namen des Opfers
- Ausspionieren von persönlichen Informationen im Umfeld
- In schweren Fällen sogar körperliche oder sexuelle Übergriffe
Die Folgen für Betroffene sind oft gravierend: Angstzustände, Schlafstörungen, sozialer Rückzug und ein anhaltendes Gefühl der Unsicherheit können das Leben stark beeinträchtigen.
Wer sind Täter – und warum stalken sie?
Es kann in ganz verschiedenen Konstellationen auftreten. In vielen Fällen handelt es sich um Ex-Partnerinnen, die eine Trennung nicht akzeptieren wollen. Doch auch Bekannte, Kolleginnen oder völlig Fremde können zum Stalker werden. Die Motive reichen von unerwiderter Zuneigung über Rache bis hin zu krankhaftem Kontrollverhalten.
Wichtig ist: Stalking ist niemals ein Ausdruck von Liebe. Es ist eine Form von Gewalt.
Ist Stalking strafbar?
Ja. In Deutschland ist es nach § 238 Strafgesetzbuch (StGB) als „Nachstellung“ strafbar. Seit einer Gesetzesreform im Jahr 2017 reicht es aus, wenn das Verhalten objektiv geeignet ist, das Leben des Opfers erheblich zu beeinträchtigen – unabhängig davon, ob sich das Opfer bereits zurückgezogen hat.
Die Anzeige bei der Polizei ist ein wichtiger erster Schritt. Zusätzlich können Betroffene zivilrechtliche Maßnahmen ergreifen.
Rechtliche Möglichkeiten
Neben der Strafanzeige gibt es folgende zivilrechtliche Schutzmaßnahmen:
- Einstweilige Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG):
- Näherungsverbot: Der Stalker darf sich nicht in der Nähe des Opfers aufhalten.
- Kontaktverbot: Jeglicher Kontakt – auch über Dritte – ist untersagt.
- Bei Cyberstalking können Löschungen von Inhalten im Internet angeordnet werden.
- Unterlassungsklagen: Wer gestalkt wird, kann Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend machen, etwa bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen (§§ 823, 1004 BGB). Auch Schmerzensgeld ist möglich.
- Verstöße gegen gerichtliche Verfügungen sind strafbar (§ 4 GewSchG) – das Recht schützt Betroffene also auf mehreren Ebenen.
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Was können Betroffene selbst tun?
Wer davon betroffen ist, sollte:
- Alle Vorfälle dokumentieren: Ein sogenanntes Stalking-Tagebuch kann helfen, Beweise zu sammeln – z. B. Nachrichten, Fotos, Gesprächsprotokolle.
- Sich juristisch beraten lassen: Fachanwält*innen und Opferhilfeeinrichtungen bieten Unterstützung.
- Frühzeitig die Polizei einschalten: Auch wenn das Verhalten zunächst „nur lästig“ erscheint, sollte es ernst genommen werden.
- Vertraute informieren: Freundinnen oder Kolleginnen einweihen kann helfen, die Situation besser zu bewältigen und Schutzmaßnahmen umzusetzen.
Unterstützung und Hilfe
Stalking kann psychisch sehr belastend sein – es ist wichtig, sich Hilfe zu holen. Deutschlandweit gibt es Anlaufstellen wie:
- Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: anonym, kostenlos, rund um die Uhr: 08000 116 016 / https://www.hilfetelefon.de/
- Weißer Ring e. V.: Hilfe für Kriminalitätsopfer
- Polizeiliche Beratungsstellen: Informationen zu rechtlichen Möglichkeiten und Schutzkonzepten
- Psychosoziale Beratungsstellen und Frauenhäuser
Erkennen, ernst nehmen, handeln
Stalking ist eine ernstzunehmende Form von Gewalt mit tiefgreifenden Folgen für die Betroffenen. Wer gestalkt wird, ist nicht schuld – sondern hat ein Recht auf Schutz und Unterstützung. Durch konsequentes Handeln, rechtliche Schritte und das Einbinden von Fachstellen kann der Kreislauf der Belästigung durchbrochen werden.
Niemand muss damit allein bleiben. Je früher Unterstützung gesucht wird, desto besser lassen sich Schutzmaßnahmen umsetzen und Grenzen klar ziehen.
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