Das erste Foto vom Sonogramm, der erste Schultag mit viel zu großer Schultüte, das Baby in der Badewanne – kaum ein Familienmoment, der heute nicht auch fürs Handy inszeniert wird. Viele dieser Bilder landen früher oder später auf Instagram, Facebook oder in der WhatsApp-Story. Für dieses Phänomen gibt es inzwischen einen eigenen Begriff: Sharenting, ein Kunstwort aus „sharing“ (teilen) und „parenting“ (Elternschaft).
Was gut gemeint ist, Stolz, Freude, das Bedürfnis, Erlebnisse mit Familie und Freunden zu teilen, kann für die betroffenen Kinder weitreichende Folgen haben. Dieser Beitrag gibt einen Überblick: Was genau ist Sharenting, welche Formen nimmt es an, welche Gefahren entstehen dabei für Kinder, und was sagt das Recht dazu?

Was ist Sharenting?
Sharenting bedeutet, dass Eltern Fotos, Videos oder persönliche Informationen über ihre Kinder in sozialen Netzwerken wie Instagram, Facebook, TikTok oder YouTube veröffentlichen – meist mit dem Wunsch, Erinnerungen und Erlebnisse zu teilen und soziale Bindungen zu stärken. Die Bandbreite ist groß: vom gelegentlichen Urlaubsfoto in der privaten Familiengruppe bis zum eigenen „Mom-“ oder „Kidfluencer“-Account, über den regelmäßig und teils kommerziell Inhalte über das eigene Kind veröffentlicht werden.
So verbreitet ist das Phänomen wirklich:
- ca. 1.500 Fotos kursieren im Schnitt bereits von einem Kind im Netz, bevor es seinen fünften Geburtstag feiert (ESET-Studie)
- ca. 90 % der befragten US-Eltern haben laut einer Studie bereits Inhalte über ihre Kinder online geteilt
- 20 % der befragten spanischen Kinder und Jugendlichen (9–17 Jahre) berichten, dass ihre Eltern Informationen über sie posten
Beispiele: Wie Sharenting im Alltag aussieht
Sharenting zeigt sich in ganz unterschiedlichen Formen:
- Das Alltagsfoto: Kindergeburtstag, erster Schultag, Urlaub am Meer – oft öffentlich sichtbar gepostet, ohne dass sich Eltern über die Reichweite bewusst sind.
- Der Familienblog oder -kanal: Eltern dokumentieren regelmäßig den Alltag mit ihren Kindern, teils über Jahre hinweg.
- Kidfluencing: Kinder werden zu eigenständigen Protagonisten kommerzieller Social-Media-Auftritte – mit Kooperationen, Werbedeals und teilweise erheblichen Einnahmen für die Familie. Ein Bundestags-Fachgespräch der Kinderkommission bezeichnete dies zugespitzt so: Die Tür zum Kinderzimmer werde für ein Millionenpublikum geöffnet, das Familienleben im Grunde kommerzialisiert.
- Das „harmlose“ Badefoto: Nackt- oder Halbnacktaufnahmen von Kleinkindern in der Wanne oder am Strand, die für Eltern niedlich wirken, aber von Dritten in völlig anderer Absicht gespeichert und weiterverbreitet werden können.
Kinderfotos im Netz: Die Folgen für die Kinder
Genau hier liegt der wunde Punkt beim Sharenting: Die Konsequenzen tragen nicht die Eltern, sondern die Kinder – oft erst Jahre später, wenn sie selbst gar nicht mehr wissen, was von ihnen online steht.
1. Ein Fußabdruck, der nie wieder verschwindet
Ein Post ist in Sekunden veröffentlicht – aber praktisch nie wieder vollständig zu löschen. Screenshots, Downloads, Cache-Kopien: Sobald ein Bild einmal im Netz war, kann es an Orten weiterleben, von denen niemand mehr weiß. Das Kind wächst so mit einer Online-Biografie auf, die es sich nicht selbst ausgesucht hat – geschrieben von jemand anderem, bevor es überhaupt sprechen konnte.
2. Die Bloßstellung von morgen
Was heute süß wirkt, kann übermorgen zur Waffe werden. Ein altes Badewannenfoto, ein peinlicher Wutanfall, festgehalten fürs Publikum – all das kann Jahre später von Mitschülern wiedergefunden und als Grundlage für Mobbing genutzt werden. Das Kind verteidigt sich dann gegen ein Bild, das es selbst nie gepostet hat.
3. In falschen Händen
Besonders sensible Aufnahmen – Nackt- oder Badefotos – können in einschlägigen Kreisen weiterverbreitet oder sogar als Ausgangsmaterial für Missbrauchsdarstellungen genutzt werden. Neue KI-Werkzeuge verschärfen dieses Risiko zusätzlich: 2025 identifizierte die britische Internet Watch Foundation über 8.000 KI-generierte, missbräuchliche Inhalte auf Basis echter Kinderfotos – 14 % mehr als im Jahr zuvor. Auch Deepfakes, bei denen das Gesicht eines Kindes in fremde, kompromittierende Bildkontexte montiert wird, sind längst keine Zukunftsmusik mehr.
Was sagt das Recht dazu?
Ein eigenes „Sharenting-Gesetz“ gibt es in Deutschland nicht – wohl aber mehrere Regelungen, die berührt sind:
- Kunsturhebergesetz (§ 22 KUG) – Bildnisse dürfen grundsätzlich nur mit Zustimmung der abgebildeten Person veröffentlicht werden
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – das Haushaltsprivileg schützt private Nutzung, greift aber bei öffentlichen Social-Media-Postings meist nicht mehr
- Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) – auch Kinder haben ein eigenes Persönlichkeitsrecht
- UN-Kinderrechtskonvention – verankert das Recht auf Privatsphäre (Art. 16) und auf Beteiligung des Kindes an es betreffenden Entscheidungen (Art. 12)
Das Problem in der Praxis: Solange ein Kind minderjährig ist, muss meist ein Elternteil selbst gegen das andere klagen, damit ein Gericht überhaupt eingreift. Der Bundestag hat das Thema deshalb aufgegriffen; die Kinderkommission sieht ausdrücklich Handlungsbedarf, weil klare rechtliche Vorgaben fehlen, wann Kinderfotos veröffentlicht werden dürfen und wann nicht.
Mehr Kinderrechte auf Social Media
Sharenting entsteht selten aus böser Absicht – meist steckt echte Freude und Verbindung dahinter. Doch genau diese Unbekümmertheit macht das Phänomen riskant: Ein Foto, das in Sekunden gepostet ist, kann ein Kind ein Leben lang begleiten – als digitaler Fußabdruck, über den es selbst nie entschieden hat. Ein bewusster, zurückhaltender Umgang mit Kinderfotos im Netz ist deshalb kein Spielverderber, sondern ein Stück gelebter Kinderschutz.
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