Cybergrooming ist eine Form sexueller Gewalt, die sich im digitalen Raum abspielt – und sie nimmt zu. Täterinnen und Täter nutzen Online-Plattformen gezielt, um sich an Kinder und Jugendliche heranzumachen. Oft verläuft der Kontakt schleichend, fast unsichtbar. Doch die Folgen für die Betroffenen können tiefgreifend und traumatisch sein.

Was genau ist Cybergrooming?
Cybergrooming bezeichnet die gezielte Kontaktaufnahme Erwachsener mit Minderjährigen über das Internet mit dem Ziel sexuellen Missbrauchs. Die Täter tarnen sich häufig als Gleichaltrige oder geben sich als besonders verständnisvolle Erwachsene aus. Sie suchen gezielt das Vertrauen von Kindern und Jugendlichen – über Chats, soziale Netzwerke oder Online-Spiele.
Ein wachsendes Problem
Studien und Kriminalstatistiken zeigen: Die Fälle von Cybergrooming nehmen zu. Immer mehr Kinder und Jugendliche werden Opfer. Besonders erschreckend: Die Betroffenen werden immer jünger. Schon Grundschulkinder bewegen sich heute in sozialen Netzwerken, Online-Games oder Messenger-Diensten – oft ohne das nötige Bewusstsein für mögliche Gefahren.
Die Täter wiederum nutzen die Anonymität und Reichweite des Internets, um unerkannt zu bleiben. Sie können sich jederzeit neue Identitäten zulegen, neue Accounts erstellen – und das potenziell weltweit.
Wo findet das am meisten statt?
Cybergrooming kann überall dort stattfinden, wo Kinder online unterwegs sind. Dazu gehören unter anderem:
- Messenger-Dienste wie WhatsApp, Telegram oder Snapchat
- Soziale Netzwerke wie Instagram, TikTok oder Facebook
- Online-Spiele mit Chatfunktion, z. B. Fortnite, Roblox oder Minecraft
- Foren, Video-Plattformen oder anonyme Apps
Oft nutzen Täter In-Game-Chats oder Freundschaftsanfragen als Einstieg. Sobald ein Gespräch zustande kommt, versuchen sie, es auf private Kanäle zu verlagern – etwa in Direktnachrichten oder externe Messenger.
Typische Warnsignale
Eltern und Erziehende können nicht immer alles mitbekommen. Doch es gibt Hinweise, die auf Cybergrooming hindeuten können:
- Das Kind wird plötzlich verschlossener oder zieht sich zurück
- Es verbringt ungewöhnlich viel Zeit online – oft zu später Stunde
- Es reagiert gereizt oder ängstlich, wenn es um sein Smartphone geht
- Es möchte nicht mehr über seine Online-Kontakte sprechen
- Es erhält Nachrichten von fremden Personen oder Accounts
Nicht jedes dieser Anzeichen bedeutet automatisch Cybergrooming – aber sie sollten ernst genommen werden. (Weitere Anzeichen gibt es auf der Seite des Bundeskriminalamts: https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Zentralstellen/Kinderpornografie/Cybergrooming/Cybergrooming_node.html)
Cybergrooming ist strafbar!
In Deutschland ist Cybergrooming strafbar. Laut § 176 Absatz 4 des Strafgesetzbuchs (StGB) ist bereits die Kontaktaufnahme mit einem Kind unter 14 Jahren strafbar, wenn sie mit der Absicht erfolgt, sexuelle Handlungen herbeizuführen. Wichtig: Es reicht schon der Versuch – das Kind muss weder mitmachen noch antworten. Allein die gezielte Ansprache kann juristische Konsequenzen nach sich ziehen.
Das bedeutet: Cybergrooming ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Form des sexuellen Missbrauchs. Und dieser findet zunehmend digital statt.
Wie können Eltern ihre Kinder schützen?
Prävention ist der wichtigste Baustein im Kampf gegen Cybergrooming. Dazu gehören:
- Offene Kommunikation: Sprechen Sie mit Ihrem Kind über seine Online-Erlebnisse. Zeigen Sie Interesse – ohne Kontrolle, aber mit ehrlichem Interesse.
- Aufklärung über Risiken: Kinder und Jugendliche müssen wissen, dass nicht jeder online der ist, der er vorgibt zu sein.
- Stärken des Selbstbewusstseins: Kinder sollen wissen, dass sie Nein sagen dürfen – auch im Netz.
- Gemeinsame Medienregeln: Vereinbaren Sie altersgerechte Nutzungszeiten, überprüfen Sie Datenschutzeinstellungen und nutzen Sie Kinderschutzfilter, wo sinnvoll.
- Vertrauenspersonen benennen: Kinder müssen wissen, dass sie sich bei Unsicherheiten an Eltern, Lehrkräfte oder Beratungsstellen wenden können – ohne Angst vor Schuldzuweisung.
Auch in Niedersachsen gibt es Akionen und Hilfsangebote hierzu: https://www.lka.polizei-nds.de/praevention/aktuellewarnmeldungen/cybergrooming-schuetzen-sie-ihr-kind-vor-sexueller-belaestigung-114881.html
Was tun im Verdachtsfall?
Wenn Sie vermuten, dass ein Kind von Cybergrooming betroffen sein könnte:
- Anzeige erstatten, wenn ein strafrechtlich relevanter Verdacht besteht.
- Ruhig bleiben – emotionale Überreaktionen erschweren das Gespräch.
- Vertrauen anbieten – signalisieren Sie, dass das Kind keine Schuld trägt.
- Beweise sichern – Screenshots, Chatverläufe und Profilnamen können helfen.
- Beratung einholen – z. B. bei der Polizei, bei Onlineberatungsstellen oder spezialisierten Organisationen wie „Nummer gegen Kummer“ oder „Zartbitter e. V.“.
Cybergrooming ernst nehmen – Kinder schützen
Cybergrooming ist eine besonders perfide Form der sexuellen Gewalt, die im Verborgenen stattfindet. Täter nutzen die digitale Welt, um ihre Opfer zu manipulieren – oft mit verheerenden Folgen für die Betroffenen. Umso wichtiger ist es, Kinder zu stärken, sie über Risiken aufzuklären und ihnen zu zeigen: Du darfst Nein sagen. Und du darfst dir Hilfe holen.
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